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LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 2-13 S 142/12 |
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 27. September 2017 - 2-13 S 142/12 (https://dejure.org/2017,41583)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- RA Kotz
Beschlussanfechtung - kann Wohnungseigentümer bei Säumnis der übrigen ein wirksames Anerkenntnis abgeben?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beschlussanfechtung: Keine Vertretung durch Verwalter gilt für alle Instanzen!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Beschlussanfechtung: Keine Vertretung durch Verwalter gilt für alle Instanzen! (IMR 2017, 516)
Verfahrensgang
- AG Offenbach, 03.08.2012 - 330 C 192/11
- LG Frankfurt/Main, 26.02.2014 - 13 S 142/12
- BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14
- LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 2-13 S 142/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 142/12
Vielmehr ist, wenn auf Verlangen eines Versammlungsteilnehmers das Original der Vollmachtsurkunde nicht vorgelegt wird, vom Nichtbestand der Vollmacht auszugehen (OLG München, NZM 2008, 92).". - BGH, 23.10.2015 - V ZR 76/14
Notwendige Streitgenossenschaft: Widerruf der Prozesshandlung eines anwesenden …
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 142/12
Denn nach Ansicht des Bundesgerichtshofs in diesem Verfahren (V ZR 76/14, NJW 2016, 716) wirkt die in erster Instanz von den Beklagten zu 2 und 3 abgegebene Erklärung, sich nicht durch den von der Hausverwaltung beauftragten Rechtsanwalt vertreten zu lassen, auch in den weiteren Instanzen, obwohl sich die jeweiligen Prozessbevollmächtigten auf Beklagtenseite unter Bezugnahme auf die vom Verwalter erteilte Vollmacht ausdrücklich für sämtliche "übrigen Wohnungseigentümer" legitimiert haben: Insoweit ist auch für das Berufungsverfahren davon auszugehen, dass Berufungsführer lediglich die unter 1 genannten Beklagten sind. - LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 13 S 32/13
Vertreter muss Originalvollmacht vorlegen können!
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 142/12
Wie die Kammer bereits in einem auch die hier streitgegenständliche Versammlung betreffenden Parallelfall (2-13 S 32/13, ZMR 2015, 959) entschieden und ausführlich begründet hat, besteht eine Beschlusskompetenz für den gefassten Beschlüsse. - LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13
Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!
Auszug aus LG Frankfurt/Main, 27.09.2017 - 13 S 142/12
So liegt der Fall hier allerdings nicht, denn wie das Amtsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist es jedenfalls nicht ausgeschlossen, dass zumindest im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer Folgenbeseitigungsansprüche in Betracht kommen (vgl. dazu Kammer, NJW 2015, 1767 mwN).